Wiedergutmachung

Einschätzung der Antwort des Bundesrates vom 26. November 2025 auf die Interpellation Cédric Wermuth (SP AG) vom 26. September 2025 «War die Sklaverei ‚zweckmässig‘ und deren Abschaffung ‚ungerecht‘?»

Hans Fässler (St.Gallen), hans.faessler@louverure.ch

Es ist in der Tat eine höchst spannende und unerwartete Volte, die der Bundesrat da vollzieht. Eine Sensation, die eigentlich eine Schlagzeile verdienen würde: Schweizer Regierung für Wiedergutmachung der Sklaverei!

Es heisst in der Antwort des Bundesrates mit Datum vom 26.11.2025: 

«Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellationen 22,3198, 21.3905,18.4067, 14.3315 und 03.3014 dargelegt hat, ist die Schweiz der Auffassung, dass Sklaverei und Sklavenhandel zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzungen gehören und das begangene Unrecht wiedergutgemacht werden muss.» 

Schaut man aber in den entsprechenden BR-Antworten nach, geht es darin immer nur um die Aufarbeitung, nicht um die Wiedergutmachung. Und einmal (Interpellation Friedl) wird das Schweizer Engagement für Wiedergutmachung sogar expressis verbis abgelehnt:

=> Marti: «…ist die Schweiz der Auffassung, dass Sklaverei und Sklavenhandel zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzungen gehören und das begangene Unrecht aufgearbeitet werden muss.»

=> Ryser: «…ist die Schweiz der Auffassung, dass Sklaverei und Sklavenhandel zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzungen gehören und dass das begangene Unrecht aufgearbeitet werden muss.»

=> Sommaruga: «…dass die Schweiz der Auffassung ist, dass Sklaverei und Sklavenhandel zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzungen gehören und dass das Unrecht, das während der Epoche des Kolonialismus begangen wurde, kritisch aufgearbeitet werden muss.» 

=> Friedl: «Daher wird sich die Schweiz innerhalb der Caricom nicht für die Initiative zur Wiedergutmachung engagieren.» 

=> Hollenstein: «Sie (die Erklärung von Durban, HF) brachte klar zum Ausdruck, dass das in der Zeit des Kolonialismus und der Sklaverei begangene Unrecht kritisch aufgearbeitet werden muss.»

Vielleicht hat da jemand innerhalb des Berner Apparats einfach «aufgearbeitet» durch «wiedergutgemacht» ersetzt und vor lauter Ärger über unseren x-ten Vorstoss haben es die Kontroll-Stellen und Mitbeteiligten einfach nicht gemerkt. 

In diesem Sinne ist die Antwort auf den Vorstoss von Cédric Wermuth ein Quantensprung. Donald Trump würde schreiben: EIN QUANTENSPRUNG! 

St.Gallen, 27. November 2026